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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NMR-Marketing, Inhaber Niklas Niemeyer (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Leistungen und Vertragsgegenstand

Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Marketing, insbesondere die Produktion von Foto- und Videoinhalten, Reels und Imagefilmen, die Erstellung von Social-Media-Content sowie die Konzeption und Schaltung regionaler Werbeanzeigen, unter anderem über Meta (Facebook und Instagram). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist, handelt es sich um Dienstleistungen; ein bestimmter Werbeerfolg (etwa Reichweite oder eine Anzahl an Anfragen oder Bewerbungen) wird nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

5. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei laufenden Leistungen wird die Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Werbebudgets (Mediakosten der Plattformen) sind nicht in der Agenturvergütung enthalten und vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

7. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

8. Nutzungsrechte

An den im Auftrag erstellten Foto- und Videoinhalten räumt die Agentur dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Rechteeinräumung nicht-exklusiv und beschränkt auf den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.

9. Werbeanzeigen über Drittplattformen

Soweit die Agentur Werbeanzeigen über Drittplattformen (z. B. Meta/Facebook, Instagram) konzipiert und schaltet, gelten zusätzlich die Nutzungs- und Werberichtlinien der jeweiligen Plattform. Auf Entscheidungen der Plattformbetreiber, etwa die Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen, erzielte Reichweiten oder Kosten pro Ergebnis, hat die Agentur keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Gewähr.

10. Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den wirtschaftlichen Erfolg von Werbemaßnahmen wird keine Haftung übernommen.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung; soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

12. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die erstellten Arbeiten zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Stand: August 2026.